Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Schweißschläufern.

Herkunftsort China
Markenname ZKTD
Zertifizierung ISO SGS
Modellnummer ZCQ1112
Min Bestellmenge 1pc
Lieferzeit 10 bis 20 Arbeitstag
Zahlungsbedingungen L/C, D/A, D/P, T/T, Western Union, MoneyGram
Versorgungsmaterial-Fähigkeit 1000000 PC pro Woche

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Produktdetails
NAME Borosilikat-Kapillarglasrohr Heraus Durchmesser 0.1 bis 7 mm
Innerer Durchmesser 0.5 mm,0.77mm,00,8 mm,10,4 mm,1.81mm,2.2 mm,2.4 mm Anwendung Schweißen
Material Borosilikatglas, mit einer Kohlenstoffdichte von 33 Toleranz Von 0,01 auf 0.2
Eigenschaft Hochwärmebeständig
Hervorheben

Kreisborosilicat-Quarzkapillarrohr

,

schweißendes haarartiges Glasrohr

,

haarartiges Glasrohr od6mm

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Produkt-Beschreibung


Material COE 3.3 Borosilikatglas
Hauptzusammensetzung SiO2 80 ± 0,5%
B2O3 20,4 ± 0,2%
Na2O+K2O 40,3 ± 0,2%



Chemische und physikalische Eigenschaften

Koeffizient der thermischen Ausdehnung ((20°C/300°C) 3.3±0.1 ((10 ̇6K ̇1)
Erweichungspunkt 820 ± 10°C
Schmelzpunkt 1260±20°C
Wärmebeständigkeitstemperatur 525 ± 15 °C
Hydrolytikwiderstand bei 98°C ISO 719-HGB1
Hydrolytikwiderstand bei 121°C ISO720-HGA1
Dichte bei 20°C 2.23 g/cm3
Säurebeständigkeit ISO 1776-1
Alkalibeständigkeit Einheit für die Berechnung der Werte


Bestandsgröße

Einheit für die Prüfung der Qualität von Fahrzeugen
Einheitliche Prüfungen
Für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe a genannten Leistungen sind folgende Angaben anzugeben:
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
Einheitliche Prüfungen
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Einheitliche Prüfungen
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Verfahren.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risikopositionen gelten folgende Bedingungen:
Für die Berechnung der Verbrennungsmenge ist der Wert der Verbrennungsmenge zu berücksichtigen.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgesehenen Kosten.
Einheit für die Berechnung der Leistung
Für die Berechnung der in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführten Risikopositionen sind folgende Angaben erforderlich:
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Verfahren.


Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung von Schweißschläufern. 0